7842 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde deshalb gefasst, weil im Zuge der Beratungen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Poststrukturgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2007), der Verfassungsausschuss am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Fritz Neugebauer und Otto Pendl mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz den zugrunde liegenden Selbständigen Antrag vorzulegen.

Der Antrag war wie folgt begründet:

„Für das fliegende Personal, Passagiere und Fallschirmspringer des Bundesministeriums für Landesverteidigung besteht derzeit eine vertragliche Luftfahrt-Unfallversicherung; diese vertraglichen Regelungen enden mit Ablauf des 31. Dezember 2007.

Auf Grund der geringeren Anzahl an Anlassfällen und vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verwaltungsmaximen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit führt die Aufnahme dieser Bedienstetengruppen in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz im Gegensatz zur bisherigen Prämienzahlung an die Versicherung zu einer deutlichen Kostenreduktion.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                            Mag. Bernhard Baier                                                              Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender