7843 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

Das Bildungsdokumentationsgesetz, BGBl. I Nr. 12/2002, wird in der öffentlichen Diskussion als zu wenig datenschutzfreundlich bezeichnet. Im Besonderen sind zu erwähnen:

- Die im BMUKK durchgeführte automationsgesteuerte nicht-rückführbare Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer in die Bildungsevidenz-Kennzahl wird aus der Sicht des Datenschutzes als Schwachstelle empfunden.

- Die vorgesehene Speicherdauer von 60 Jahren wird als undifferenziert (ohne Zweckbezug) und als zu lange kritisiert.

- Die gesetzlich möglichen personenbezogenen Datenabfragen wurden bislang auf Verordnungsebene nicht realisiert.

- Die Zuweisung von Ersatzkennzeichen durch die Bildungseinrichtungen hat sich (vor allem verwaltungsökonomisch) nicht bewährt.

- Die unterschiedliche Behandlung von Privatschulen und öffentlichen Schulen stellt eine nicht nachvollziehbare Erschwernis und Doppelgleisigkeit dar.

Daher soll das Bildungsdokumentationsgesetz im Sinne datenschutzrelevanter Vorschläge geändert sowie an die statistischen und praktischen Erfordernisse bezüglich der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen sowie der Privatschulen angepasst werden.

Die Änderungen sollen in erster Linie Datensicherheitsbedürfnisse befriedigen und sind darüber hinaus von verwaltungsökonomischer Natur. Bewährte Systeme werden weiter verbessert, Verwaltungsabläufe werden vereinfacht.

Das Kernstück des Gesetzes bildet die Verschlüsselung der Sozialversicherungsnummer. Alternativ zur Verwendung der Sozialversicherungsnummer könnte die Verwendung des bereichsspezifischen Personenkennzeichens für den Bereich Bildung und Forschung (BF) gemäß E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004, vorgesehen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die dafür erforderlichen technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen an den Schulen jedoch noch nicht gegeben, weshalb davon Abstand genommen wurde.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny. In der Debatte ergriff Bundesrat Franz Breiner das Wort. Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                Waltraut Hladny                                                           Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender