7844 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen wird und das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (BIFIE-Gesetz 2008)

Um die Qualität des österreichischen Schulsystems wissenschaftlich gestützt weiter verbessern zu können und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Absolventen und Absolventinnen auf europäischem und globalem Niveau langfristig zu sichern, ist die Bildungspolitik herausgefordert, regelmäßig nationale Bestandsaufnahmen, Analysen und Vergleiche durchzuführen sowie effektive und effiziente Reformen, Innovationen und Entwicklungen umzusetzen. Betrachtet man diese wichtigen Erfordernisse und die Aktivität und Dynamik von dafür konzipierten Projekten und Einrichtungen in anderen hochentwickelten Staaten, muss sich auch in Österreich eine Kultur evidenzbasierter Bildungspolitik und systematischer Schulentwicklung rascher und stärker entfalten.

Dieser Bereich war organisatorisch in Österreich verbesserungswürdig, der Umfang der Arbeiten war zu gering, die Verantwortlichkeiten auf Behördenseite waren zersplittert, der wissenschaftliche Standard befand sich teilweise nicht auf internationalem Niveau. Umfang und Qualität der bildungswissenschaftlichen Aktivitäten sollen deutlich gesteigert werden, vor allem in jenen (angewandten) Bereichen, die Auswirkungen auf Qualitätsverbesserungen, insbesondere auf die Qualität der Schüler- und Schülerinnenleistungen, versprechen (zB Qualitätsindikatoren, Bildungsstandards, Bildungsmonitoring und regelmäßige Bildungsberichterstattung).

Das gegenwärtige „BIFIE“ („Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens“ / Bundes-Schulaufsichtsgesetz), das im Jahr 2006 aus dem vormaligen „Zentrum für Schulentwicklung“ / ZSE in Graz und Klagenfurt sowie einer Arbeitsgruppe zur Standardentwicklung in Salzburg hervorging, war weder von der Größe, noch von der Zusammensetzung des Personals als notwendige wissenschaftliche Leitstelle und Kompetenzzentrum für diese herausfordernde Aufgabe geeignet, wobei die derzeitige Position als nachgeordnete Dienststelle, deren Verwaltungsbezogenheit und Einschränkung durch die Stellenplanbewirtschaftung auch nicht geeignet war, kompetente Wissenschafter und Wissenschafterinnen künftig anzuziehen.

Wie in vielen anderen OECD-Staaten soll die erfolgreiche Bewältigung obgenannter bildungspolitischer und bildungswissenschaftlicher Zukunftsaufgaben durch die Einrichtung eines ausreichend großen, wissenschaftlich kompetenten, mit klaren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen sowie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Bundesinstituts gesichert werden, das für den gesamten Schulbereich zuständig ist (inklusive der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen, von Kindergartenpädagogen und Kindergartenpädagoginnen, von Horterziehern und Horterzieherinnen sowie der Schulverwaltung und Schulaufsicht).

Kurzfristig werden sich keine Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich ergeben. Langfristig werden die Ergebnisse der angewandten Bildungsforschung durch innovative und systematische Maßnahmen der Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen positive Auswirkungen auch auf die Kompetenz der Schüler und Schülerinnen, die Qualität der Abschlüsse und damit die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Österreich entfalten.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Dr. Andreas Schnider und Franz Breiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                Waltraut Hladny                                                           Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender