7845 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel „Bildung“ unter Z 9 (Schule der 10- bis 15-Jährigen im Bereich der Schulpflicht) die „weitere Verbesserung der Bildungschancen von Schülern und Schülerinnen und differenziertes Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Kindes“ vor. In Umsetzung dieses Zieles und anderer bildungspolitischer Zielsetzungen (zB weitestmögliche Vermeidung des Wiederholens von Schulstufen durch pädagogische und organisatorische Maßnahmen) soll durch den vorliegenden Beschluss die Treffsicherheit in der Wahl der richtigen Schule (Bildungslaufbahnentscheidung) erhöht werden. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen bewirkt werden, allen voran die Verlegung der Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn von der 4. Klasse Volksschule an das Ende der Sekundarstufe.

Es sollen daher an verschiedenen Schulstandorten (öffentliche Hauptschulen oder Allgemein bildende höhere Schulen) vierjährige Modellversuche eingerichtet werden. Der Schulbetrieb in den Modellversuchen soll dem Grundprinzip der Individualisierung folgen und durch zahlreiche Maßnahmen der inneren Differenzierung die Schüler und Schülerinnen bestmöglich auf die für sie richtige Bildungslaufbahn vorbereiten und somit auch die bekannten „Nahtstellensituationen“ entschärfen.

Im Detail werden vor allem pädagogische und organisatorische Konzepte, sog. Modellpläne, zu erstellen sein. Diese Modellpläne, die detailliert auf die pädagogischen Vorstellungen und organisatorischen Bedürfnisse der Modellschulen einzugehen haben, werden auf Antrag des Landesschulrates von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur erlassen.

Um den Erziehungsberechtigten weiterhin die Wahl des Schultyps für ihre Kinder nach Abschluss der 4. Klasse Volksschule zu belassen, wird gesetzlich sichergestellt, dass Allgemein bildende höhere Schulen oder zumindest Klassen derselben – sofern sie in einem politischen Bezirk zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung existieren – weiterhin zu bestehen haben. Beteiligte Schulen können solche in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Gemeinde sein. Die Regelung des vorliegenden Beschlusses erfasst nur öffentliche Schulen, die Teilnahme allenfalls bestehender Privatschulen ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Privatschulgesetzes möglich und wird angestrebt.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG ist im Hinblick auf die Fristsetzung für die Erlassung der Landesgesetze nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Dr. Andreas Schnider, Franz Breiner, Erwin Preiner und Karl Bader sowie der Vorsitzende des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur Mag. Wolfgang Erlitz.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                Waltraut Hladny                                                           Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender