7846 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

Wenngleich es im Zuge der Vorbereitungen des 2. Schulrechtspaketes 2005 (BGBl. I Nr. 20/2006) das Ergebnis eines von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur einberufenen Schulpartnergipfels war, hat sich die schulpartnerschaftliche Befassung mit der Terminisierung der Wiederholungsprüfungen auf Grund doch sehr unterschiedlicher Interessenslagen der Schulpartner als sehr schwierig bis sogar konfliktträchtig erwiesen. Diesem unbefriedigenden Zustand soll auf Ersuchen der Schulpartner dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass die Wiederholungsprüfungen grundsätzlich mit Montag und/oder Dienstag der ersten Woche des Unterrichtsjahres terminisiert werden und es gleichzeitig der Schulpartnerschaft ermöglicht wird, mit erhöhtem Konsens (2/3-Mehrheit) doch auch den Donnerstag und/oder Freitag der letzten Ferienwoche für die Abhaltung von Wiederholungsprüfungen heranzuziehen. Wesentlich und unverrückbar bleibt das Festhalten an den Grundintentionen des 2. Schulrechtspaketes 2005, wonach der Schulbeginn für alle Schüler und Schülerinnen auf den Montag der ersten Schulwoche zu fallen hat und bereits am Mittwoch derselben Woche voller lehrplanmäßiger Unterricht stattzufinden hat (siehe diesbezüglich auch § 10 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes und § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 20/2006 sowie der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP, RV 1166).

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht im Abschnitt „Bildung“, Punkt 4. Integration, unter anderem vor, dass Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bestmöglich in das Schulsystem integriert werden, und zur Erreichung dieses Ziels die Fördermaßnahmen intensiviert werden sollen, damit alle Kinder (dies umfasst nicht nur die Kinder von Migrantinnen und Migranten) die Unterrichtssprache beherrschen.

Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Stufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch so weit beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.

Die gegenständliche Änderung des Schulunterrichtsgesetzes schafft die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten, hiefür Sorge zu tragen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Bundesrätin Ana Blatnik, die Bundesräte Hans Ager, Franz Breiner, Michaela Gansterer und Mag. Dr. Andreas Schnider.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                    Ana Blatnik                                                               Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender