7849 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2008)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates weist zwei Schwerpunkte auf. Zum einen soll er die im Rahmen der beiden Antikorruptionsgesetze sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes 1998 vorgenommene Aus- und Neugestaltung der Kriminalisierung von Bestechlichkeit und Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor fortsetzen und damit auch der (weiteren) Annäherung an internationale Vorgaben bzw. Verpflichtungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts dienen.

Zum anderen betrifft der Beschluss das Computerstrafrecht. Die ständige Weiterentwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten. Deshalb wurden auf internationaler Ebene Rechtsinstrumente geschaffen, um diesen Entwicklungen entgegenzusteuern. Der vorliegende Beschluss soll daher auch der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme dienen, wobei aufgrund der bereits mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 umgesetzten Cyber Crime Convention des Europarates, ein Anpassungsbedarf des nationalen Rechts nur in geringem Umfang besteht.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte  Stefan Schennach und Dr. Franz Eduard Kühnel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernst Winter gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                   Ernst Winter                                                                    Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender