7855 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzausgleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umweltförderungsgesetz geändert werden

Da das Programm der Bundesregierung eine Reihe von Punkten enthält, die von allen Gebiets¬körperschaften gemeinsam umgesetzt und finanziert werden müssen, vor allem die 24-Stunden-Betreuung, die Mindestsicherung und die Finanzierung des Gesundheitssystems, haben sich Bund, Ländern und Gemeinden am 10. Oktober 2007 auf eine neue Verteilung der Lasten der öffentlichen Verwaltung geeinigt, und zwar für eine sechsjährige Periode von 2008 bis 2013.

Gegenüber dem Finanzausgleichsgesetz 2005 steigen im FAG 2008 die jährlichen Bundesausgaben in der ersten Periode (2008 bis 2010) um 246 Mill. € und in der zweiten Periode (2011 bis 2013) um 438 Mill. €. Davon entfallen in der ersten Periode 193 Mill. € auf die Länder und 53 Mill. € auf die Gemeinden, in der zweiten Periode 280 Mill. € auf die Länder und 158 Mill. € auf die Gemeinden. Zur Krankenanstaltenfinanzierung wird der Bund jährlich 100 Mill. € zusätzlich beitragen. Dazu kommen die Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden aus der Umwandlung bisher fixer Transfers in Ertragsanteile ab dem Jahr 2008 und aus der Valorisierung der Bundesbeiträge zur Krankenanstaltenfinanzierung ab dem Jahr 2009.

Mit einer Änderung des Umweltförderungsgesetzes wird das Gesamtzusagevolumen für die Siedlungswasserwirtschaft in den Jahren 2008 bis 2013 mit 1,06 Mrd. € festgelegt. Auf Basis bisheriger Erfahrungen in der Siedlungswasserwirtschaft wird mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von voraussichtlich rund 4,23 Mrd. € und einem Beschäftigungseffekt von 58.467 Arbeitsplätzen gerechnet.

Beim Thema Finanzierung des Gesundheitssystems machten Länder und Gemeinden in den Verhandlungen geltend, dass ihre Ausgaben stärker steigen als die Finanzierungsbeiträge durch Bund und Sozialversicherung, während der Bund auf das Vorantreiben der notwendigen Strukturreformen drängte.

Wesentliche Neuerungen des FAG 2008 sind die Verlängerung der Geltungsdauer des Finanzausgleichs von fünf auf sechs Jahre, um die Planungssicherheit der Gebietskörperschaften zu verbessern. Die Krankenanstaltenfinanzierung wird dauerhaft gewährleistet, indem der Bund zusätzlich 100 Mill. € jährlich zur Verfügung stellt und seine Anteile ab 2009 entsprechend den Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Bundesabgaben valorisiert. 24-Stunden-Betreuung und Mindestsicherung werden von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam finanziert, wobei davon ausgegangen wird, dass der Mehraufwand für Länder und Gemeinden mit 66 Mill. € jährlich begrenzt ist. Zum Ausbau der Kinderbetreuung und der Sprachförderung werden die Länder in den Jahren 2008 bis 2010 einen Beitrag von insgesamt mindestens 20 Mill. € und der Bund einen Zweckzuschuss in derselben Höhe leisten.

Durch die etappenweise Abschaffung der Konsolidierungsbeiträge der Länder und Gemeinden erhöhen sich in den ersten drei Jahren der neuen Finanzausgleichsperiode die Ertragsanteile der Länder und Gemeinden um 209 Mill. € jährlich, in den weiteren drei Jahren um 418 Mill. € jährlich. Davon erhalten die Gemeinden in der ersten Etappe 53 Mill. € jährlich und in der zweiten 156 Mill. € jährlich, weil dann 50 Mill. € jährlich von den Ländern zu den Gemeinden umgeschichtet werden.

Bei den Landeslehrern steigt der zusätzliche Kostenersatz des Bundes von 12 Mill. € jährlich auf 24 Mill. € jährlich in der ersten Etappe und in der zweiten Etappe auf 25 Mill. € jährlich. Die Erhöhung der Mittel des Katastrophenfonds um 10 Mill. € jährlich werden je zur Hälfte von Ländern und Bund finanziert.

Außerdem wurden folgende Strukturreformen vereinbart: Beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel wird die unterste Stufe bis zu 10.000 Einwohnern ab 2011 deutlich angehoben und der nächsten Stufe bis 20.000 Einwohner angenähert; die Mindereinnahmen der Städte werden voll ausgeglichen, wobei für diese Maßnahme 100 Mill. € aus den zusätzlichen Gemeindemitteln von 156 Mill. € zur Verfügung stehen. Diese Ausgleichszahlungen werden künftig entsprechend der Entwicklung der Ertragsanteile valorisiert.

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern erhalten ab 2011 eine zusätzliche Finanzzuweisung von insgesamt 16 Mill. € jährlich, finanziert von Gemeinden (10 Mill. €), Bund (2 Mill. €), Wien (2 Mill. €) und aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln der Länder ohne Wien (2 Mill. €).

Bund und Länder haben vereinbart, im Laufe des Jahres 2008 eine verstärkte Widmung der Wohnbauförderungsmittel zur Erreichung der Klimaschutzziele auszuarbeiten, die 2009 in Kraft treten soll.

Ab dem Jahr 2009 wird an Stelle der Volkszählungen die Bevölkerungsstatistik des Zentralen Melderegisters für die Mittelverteilung im Finanzausgleich herangezogen. Davon erwartet sich die Regierung eine gerechtere Verteilung der Mittel, weil Städte und Gemeinden mit überdurchschnittlichem Bevölkerungszuwachs rasch zusätzliche Ertragsanteile erhalten werden.

Die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an Länder und Gemeinden werden in Ertragsanteile ohne Zweckbindung umgewandelt, auch die finanziell bedeutsamen Zweckzuschüsse für die Finanzierung der Straßen und – ab dem Jahr 2009 - für die Wohnbauförderungs-Zweckzuschüsse und die Bedarfszuweisungen an die Länder zum Haushaltsausgleich. Diese Reform dient der Vereinfachung des Finanzausgleichsgesetzes und der Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.

Im Rahmen der Verwaltungsreform sind weitere Personaleinsparungen, die Umsetzung der Pensionsreform des Bundes auch durch die Länder und Gemeinden, eine Abschaffung der Selbstträgerschaft beim Familienlastenausgleich und eine einheitliche Abgabenordnung geplant. Die einheitliche Abgabenordnung – verbunden mit einer verfassungsgesetzlichen Kompetenzänderung zu Gunsten des Bundes – wird die Vollziehung der Abgabengesetze vereinfachen - die zehn Abgabenordnungen werden auf eine reduziert.

Art. 5 des Gesetzesbeschlusses ist eine Verfassungsbestimmung und konnte gemäß Art. 44 Abs. 1 B-VG vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Da durch diese Bestimmung überdies die Zuständigkeit der Länder in der Gesetzgebung eingeschränkt wird, ist gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG auch die in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilende Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2007 12 18

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender