7858 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird

Die Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz (204 der Beilagen) sieht zwei Etappen der Umsetzung vor. Mit der ersten Etappe, die am 1. Jänner 2009 in Kraft tritt, wird primär der Finanzrahmen eingeführt. Die zweite Etappe tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und umfasst die neuen Grundsätze der Haushaltsführung.

Hiezu sind jeweils umfangreiche Änderungen des Bundeshaushaltsgesetzes erforderlich.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates betreffend des Bundeshaushaltsgesetzes beinhaltet die einfachgesetzliche Umsetzung jener verfassungsrechtlichen Änderungen, die ab dem 1. Jänner 2009 in Kraft treten sollen.

Die verbindliche Ausgabenplanung (Bundesfinanzrahmen) entspricht internationaler Best Practice und trägt somit zur Festigung des Wirtschaftsstandortes Österreich durch Unterstützung einer nachhaltigen Haushaltspolitik bei.

Sowohl die mittelfristige Ausgaben- und Ressourcenplanung als auch das neue System der Rücklagenbewirtschaftung werden eine effizientere und dadurch auch Kosten sparendere Verwaltung durch jeweils gezielteren Mittel- und Ressourceneinsatz ermöglichen.

Dieses Ziel wird der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere einerseits durch die mehrjährige, verbindliche Finanzplanung (Finanzrahmen) und andererseits durch ein neues System der Rücklagenbildung erreichen, indem Rücklagen nicht schon im Zeitpunkt ihrer Zuführung, sondern erst dann zu finanzieren sein werden, wenn sie tatsächlich gebraucht werden.

Die damit verbundenen Einsparungen (insbesondere durch geringeren Zinsenaufwand) werden konkret einerseits von der Planungsgenauigkeit im jeweiligen Bundesfinanzrahmen- und Bundesfinanzgesetz, andererseits von der konkreten Rücklagenbildung in den einzelnen Finanzjahren bzw. davon abhängen, wann der tatsächliche Verbrauch der Rücklagen finanziert werden muss.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender