7859 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates soll das 2001 geschaffene Aufsichtssystem weiter verbessern und den Finanzmarkt Österreich mittels einer möglichst schlagkräftigen und effizienten Finanzmarktaufsicht stärken. Die Entwicklungen auf den Finanzplätzen haben gezeigt, dass die bestehenden Kontrolleinrichtungen hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung bankwirtschaftlicher Geschehnisse und im Blickwinkel der Finanzmarktstabilität weiter ausgebaut werden müssen. Während seit der FMA-Gründung bisher vor allem die Aufsichtsinstrumente der FMA ausgebaut wurden, soll nun eine verstärkte Vernetzung der Einzelbank- und Kreditinstitutsgruppenaufsicht einerseits und der mikro- und makroökonomischen Analyse durch die OeNB andererseits erfolgen. Erkenntnisse daraus sollen weiters stabilitätsfördernd für den Finanzplatz Österreich wirken.

In diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates werden auch die Anregungen des Rechnungshofes aus der Prüfung der FMA, der Oesterreichischen Nationalbank und des Bundesministeriums für Finanzen sowie die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses des Nationalrats bezüglich der Finanzmarktaufsicht berücksichtigt.

Leitlinie für die Aufsichtsreform ist die Steigerung der Effizienz durch bestmögliche Nutzung der jeweiligen Expertise und Ressourcen der FMA und der OeNB sowie klare Aufgabenzuweisungen und Verantwortlichkeiten. Insbesondere wird eine einheitliche Regelung auf dem Gebiet der Vor-Ort- Prüfungen von Kreditinstituten geschaffen, es soll künftig ausschließlich die Oesterreichische Nationalbank Vor-Ort-Prüfungen durchführen. Grundsätzlich haben die Prüfungen auf Basis eines von FMA und OeNB gemeinsam erstellten Prüfungsprogramms für das nächstfolgende Kalenderjahr zu erfolgen, in dem die Prüfungen, sowie institutsbezogen die Prüfungsschwerpunkte und der Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Prüfungsbeginns festzulegen sind. Erweiterungen des Prüfungsgegenstandes sind bei Bedarf ad hoc bei der Prüfungsdurchführung möglich, zusätzliche Prüfungen können auch abweichend vom Prüfungsplan vorgenommen werden. In Fällen von makroökonomischer Bedeutung kann die OeNB auch ohne Auftrag der FMA Vor-Ort-Prüfungen vornehmen.

Weiters wird die Kompetenzverteilung für die Bankenanalyse klar geregelt, wobei dies auch den Bankenteil in Finanzkonglomeraten einschließt. Die Ergebnisse der Auswertung bankaufsichtlicher Meldungen durch die OeNB werden in eine gemeinsame Datenbank der OeNB und der FMA aufgenommen, die FMA stellt qualitative Informationen aus ihrer Aufsichtstätigkeit in die Datenbank ein. Die gesamte Datenlage einschließlich der FMA-Inputs wird durch die OeNB analysiert und in einzel- sowie gesamtbankwirtschaftlicher Hinsicht ausgewertet. Die Ergebnisse aus der Einzelbankanalyse werden der FMA zur Verfügung gestellt und von ihr rechtlich im Hinblick auf Aufsichtsmaßnahmen bewertet.

Die besondere Expertise der OeNB im Bereich der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken wird verstärkt für die Aufsicht genutzt, künftig erhält die OeNB auch Gutachterstellung im Bewilligungsverfahren für den fortgeschrittenen Modellansatz für das operationelle Risiko.

Das Institut der Staatskommissäre wird insofern neu geregelt, als die jahrelang nicht veränderte Wertgrenze von 375 Millionen Euro Bilanzsumme als Schwellenwert für die Bestellung eines Staatskommissärs auf nunmehr eine Milliarde Euro angehoben wird. Damit wird nicht nur der Inflationsanpassung Rechnung getragen, sondern auch eine Konzentration der Aufsicht auf größere Institute sowie eine administrative und finanzielle Entlastung kleinerer Institute bezweckt.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Elisabeth Kerschbaum, Wolfgang Schimböck und Gottfried Kneifel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender