7861 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz über Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern hinsichtlich der Vorschriften über Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geändert werden - Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2007 (MiFiG-Gesetz 2007)

Aufgrund europarechtlicher Bedenken wurde im Budgetbegleitgesetz 2007 normiert, dass die Befreiungsbestimmungen des § 6b KStG 1988 auf ab 31. Dezember 2007 neu gegründete Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften nicht mehr angewendet werden dürfen. Mangels eines Zugangs zu Börsekapital besteht für österreichische kleine und mittlere Unternehmen aber nach wie vor eine „Finanzierungslücke“. Die niedrigen Eigenkapitalquoten kleiner und mittlerer Unternehmen spiegeln das Marktversagen in diesem Bereich wider.

Durch eine europarechtskonforme Neuregelung des § 6b KStG 1988 soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Die Neuregelung und die Erläuterungen beziehen sich im Wesentlichen auf die zur Anpassung an die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen der Kommission. Unabhängig von dieser Neuregelung wird im Bereich „Venture Capital“ ein zukunftsweisendes Modell erarbeitet.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hans Ager und Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender