7862 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 - AbgSiG 2007)

Die österreichische Bundesregierung setzt in ihrem Regierungsprogramm für die XXIII. Legislaturperiode unter anderem Schwerpunkte im Bereich Betrugsbekämpfung.

Um die Abgabenmoral zu beheben, braucht es nicht nur Instrumente, die die Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern, sondern auch solche, die Betrug verhindern können. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Ziel der Stärkung von Tax Compliance Rechnung.

Nicht alle gesetzten Maßnahmen haben eine unmittelbar messbare Auswirkung auf den Abgabenerfolg. Im Interesse der Rechtssicherheit und im Sinne von Better Regulation sollen jedoch auch solche Maßnahmen gesetzt werden, die auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind.

Insgesamt wird durch den Wegfall unerwünschter Entscheidungen und Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz und der öffentlichen Finanzierung erwartet. Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden mit 25 Mill. € jährlich beziffert.

Im Einkommensteuergesetz wird für die Bildung einer Grund- und Boden-Rücklage ein Antrag in der Steuererklärung vorgeschrieben und die Besteuerung von Einkünften geregelt, die unter Progressionsvorbehalt befreite ausländische Einkünfte enthalten. Neue Bestimmungen gelten auch für die Versteuerung von Gütern, die nicht entgeltlich in das Ausland verbracht werden. Die Frist zur Abfuhr der Lohnsteuer vorjähriger Bezüge, die nach dem 15. Jänner ausgezahlt werden, wird verlängert.

Im Körperschaftsteuergesetz werden Besteuerungslücken geschlossen, die bei Umgründungen entstehen, wenn Beteiligungen untergehen, nachdem Firmenwertabschreibungen vorgenommen worden waren. Gestaltungsmöglichkeiten von Privatstiftungen bei der Übertragung stiller Reserven nach Beteiligungsveräußerungen werden beseitigt. Zugelassen wird die Kumulierung der Freibeträge gemeinnütziger Körperschaften, die in Jahren ohne steuerliches Einkommen nicht wirksam werden konnten.

Im Umgründungssteuergesetz werden Besteuerungslücken geschlossen, die bei Auslandsumgründungen entstehen.

Im Umsatzsteuergesetz werden Vorkehrungen gegen Umsatzsteuerverkürzungen und Wettbewerbsverzerrungen durch Schwarzarbeit und durch missbräuchliche Verwendung von UID-Nummern getroffen. Die Ausdehnung der Rechnungsausstellungsverpflichtung gegenüber privaten Empfängern von Werklieferungen und –leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken zielt auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit, insbesondere in der Bauwirtschaft. Der Abzug fiktiver Vorsteuern beim Export gebrauchter Kraftfahrzeuge entfällt.

In der Bundesabgabenordnung besteht Bedarf an einer eigenen Regelung für die elektronische Zustellung im Rahmen von FinanzOnline. Bei Zwangs- und Ordnungsstrafen werden die Beträge an das allgemeine Verwaltungsniveau herangeführt. Gegen den Steuerbetrug bei einzelgenehmigten Kraftfahrzeugen wird die Auskunftserteilung über durchgeführte Einzeltypisierungen erweitert.

Im Finanzstrafgesetz werden Rechtsanpassungen vorgenommen und die Beträge der Geldstrafen an die Inflation angepasst. In der Abgabenexekutionsordnung werden die seit 1992 unveränderten Gebühren für das Vollstreckungsverfahren erhöht.

Im Familienlastenausgleichsgesetz und im Kommunalsteuergesetz wird die Frist zur Abfuhr des Beitrages zum Familienlastenausgleichsfonds für vorjährige Bezüge, die nach dem 15. Jänner ausgezahlt werden, verlängert.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender