7864 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwicklungsbank geändert wird

Der Konnex von Wirtschaft und Entwicklung ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZA).

In fast allen europäischen Ländern bestehen daher so genannte Entwicklungsbanken, deren Aufgabe es unter anderem ist, die entwicklungspolitischen Ziele der jeweiligen Länder durch Maßnahmen zur Unterstützung des Privatsektors in Entwicklungsländern zu fördern und damit nachhaltig zu deren wirtschaftlicher Entwicklung, Wachstum, Beschäftigung und damit zur Armutsbekämpfung beizutragen.

Zusätzlich sollen durch Entwicklungsbanken oft auch für Unternehmen aus OECD-Ländern Wege eröffnet werden, um in Entwicklungsländern entwicklungspolitisch sinnvolle Projekte im Privatsektor umzusetzen.

Eine derartige Einrichtung besteht in Österreich nicht. Es soll nun diese Lücke zwischen der traditionellen EZA und dem kommerziellen, außenwirtschaftlich orientierten Geschäft geschlossen werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird folglich eine österreichische Entwicklungsbank eingerichtet, die das bestehende bewährte System der österreichischen Ausfuhrförderung für primär entwicklungspolitische Zwecke nutzt. Die österreichische Entwicklungsbank soll daher als Tochtergesellschaft der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) eingerichtet werden, welche derzeit bereits als österreichische Exportkreditagentur fungiert. Als solche ist sie im Rahmen der OECD, mit internationalen Finanzinstitutionen und der Berner Union international vernetzt, hat langjährige umfassende Erfahrung im Außenhandel sowie umfangreiche Expertise aus der Prüfung von EZA-, Umwelt- und Sozialkriterien.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2007 12 18

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender