7881 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Italienischen Republik über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel
Der gegenständliche Staatsvertrag zielt darauf ab, dass die bisherigen Notenwechsel zwischen Österreich und Italien über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade und Titel als Rechtsgrundlage für die Anerkennung der neuen Studienabschlüsse nach dem „Bologna-System“ nicht mehr ausreichen. Der vom Nationalrat genehmigte und vorgelegte Staatsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen akademische Grade und Titel zwischen Österreich und Italien als voll gleichwertig anzuerkennen sind. Die Liste der als entsprechend anerkannten akademischen Grade und Titel wird jeweils gesondert durch die Gemischte österreichisch-italienische Expertenkommission für Gleichwertigkeiten beschlossen.
Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Artikel 50 Absatz 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG nicht erforderlich war. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2008 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 02 12
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg Josef Saller
Berichterstatter Vorsitzender