7882 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Der gegenständliche Staatsvertrag trägt dem Umstand Rechnung, dass Anerkennungsfragen im Hochschulbereich zwischen Österreich und der Mongolei wegen des Ansteigens der gegenseitigen kulturellen Beziehungen immer häufiger werden. Die Hochschulen beider Vertragsstaaten bedürfen gesicherter Grundlagen für ihre Anerkennungsverfahren.

Ziel des Abkommens ist es, die Fragen von Anerkennungen und Gleichwertigkeiten in genereller Form zu regeln, um sachgerechte Anerkennungsentscheidungen zu erleichtern.

Der vorliegende vom Nationalrat genehmigte Staatsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen Studien- und Prüfungsleistungen an Hochschulen beider Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt werden, Studienabschlüsse ein Recht zum weiterführenden Studium geben und akademische Grade geführt werden können. Die Bestimmungen umfassen für Österreich den Bereich der Universitäten, der Fachhochschulen (einschließlich der Fachhochschul-Studiengänge) und der Privatuniversitäten.

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Artikel 50 Absatz 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG nicht erforderlich war. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 02 12

                Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg                                                    Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender