7888 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich ICPO-Interpol für die Ansiedlung einer Anti-Korruptionsakademie in Österreich entschieden hat. Diese Ansiedlung liegt im Interesse Österreichs, da sie maßgeblich zur Stärkung des Sicherheits-Amtssitzstandortes Österreich beiträgt und eine enge thematische Verknüpfung zu anderen internationalen Organisationen in Österreich besteht (z.B. UNODC).

Das vorliegende Abkommen regelt den Status der Interpol-Anti-Korruptionsakademie in Österreich, um dieser die Wahrnehmung ihrer Funktionen zu ermöglichen.

Der Interpol wird insbesondere die Unverletzlichkeit des Amtssitzes der Akademie, die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, die Unverletzlichkeit der Archive und die Befreiung von Steuern und Zöllen in dem im Abkommen vorgesehen Umfang gewährt. Weiters werden die Privilegien und Immunitäten der Mitarbeiter der Akademie und ihres Direktors, der Angestellten und Beamten von ICPO-Interpol sowie der amtlichen Besucher geregelt.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend, enthält aber keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Da Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Alfred Schöls.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Dr. Franz Eduard Kühnel und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Alfred Schöls gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 02 12

                                   Alfred Schöls                                                           Dr. Franz Eduard Kühnel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender