7892 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz (Ökostromgesetz-Novelle 2008) und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Zuge der Beratungen über das Ökologisierungsgesetz 2007 auch Änderungen des Ökostromgesetzes und des Einkommensteuergesetzes 1988 notwendig wurden.

Die verstärkte Nachfrage nach Rohstoffen, die für die Gewinnung von Ökostrom aus flüssiger Biomasse- und Biogasanlagen zum Einsatz kommen, hat bewirkt, dass diese Rohstoffmärkte in kurzer Zeit von Überschussmärkten zu Mangelmärkten gedreht haben. Diese erhöhte Nachfrage hat bewirkt, dass sich insbesondere die Rohstoffpreise für flüssige Biomasse (Pflanzenöle, kaltgepresste biogene Öle, RME sowie andere biogene Brennstoffe sowie Altspeiseöle) sowie die für die Erzeugung von Biogas zum Einsatz gebrachten landwirtschaftlichen Produkte (wie etwa Mais) im Vergleich zu den Annahmen früherer Expertisen nachteilig entwickelt haben.

Die Preisentwicklungen auf diesen Rohstoffmärkten haben zur Folge, dass gegenwärtig Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom aus Biogas und flüssiger Biomasse nicht kostendeckend betrieben werden können, was zur Schließung von Ökostromanlagen und allenfalls (falls diese Auswirkungen bei der Biogasanlage nicht durch Mehreinnahmen für den Betreiber durch höhere Erlöse für den Verkauf des eigenen Rohstoffs Mais, etc. kompensiert werden) sogar zur Existenzgefährdung von Betreibern von Ökostromanlagen führen könnte. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates gewährt den betroffenen Anlagenbetreibern eine zusätzliche Sonderunterstützung, um diesem Trend entgegenzuwirken. Darüber hinaus bringt er Klarstellungen von Rechnungslegungsvorschriften und eine Neuregelung der zu bildenden Rückstellungen.

Weiters hebt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates den Höchstbetrag der Pendlerpauschale von derzeit 200 Euro auf 240 Euro an. Zudem wird die Deckelung von 10% der Werbungskosten auf 15% angehoben.

Art. 1 des Gesetzesbeschlusses enthält Verfassungsbestimmungen. Da durch diese Bestimmungen die Zuständigkeit der Länder in der Gesetzgebung eingeschränkt wird, ist gemäß Art. 44 Abs. 2 B-VG auch die in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilende Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Februar 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Schimböck.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Schimböck gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. Februar 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2008 02 12

                            Wolfgang Schimböck                                                              Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender