7898 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Bauträgervertragsgesetz mittlerweile mehr als zehn Jahre in Kraft steht. Es hat sich in der Praxis vielfach bewährt. In einzelnen Fällen sind Verbrauchern aber trotz der Schutzmechanismen des Gesetzes Nachteile entstanden. Durch den gegenständlichen Beschluss soll daher der rechtliche Schutz der Erwerber verbessert werden. Die Verpflichtungen der Bauträger, Vorauszahlungen der Erwerber von Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten abzusichern, sollen im Interesse der Verbraucher optimiert werden. Vor allem gilt das für die Zahlung nach der Ratenplanmethode, bei der die dem Erwerber aus einer Baueinstellung drohenden finanziellen Nachteile vermieden werden sollen. Weiter sollen bestimmte Sicherungsinstrumente, die für die Erwerber Risiken in sich bergen, nicht mehr zugelassen werden. Darüber hinaus sollen die Bauträger verpflichtet werden, das Gewährleistungsrisiko der Erwerber besser und effektiver als nach dem geltenden Recht abzusichern. Zudem soll allfälligen Fehlvorstellungen der Verbraucher durch eine transparentere Vertragsgestaltung und durch erweiterte Aufklärungspflichten der bestellten Treuhänder vorgebeugt werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernst Winter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Ernst Winter gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 03 26

                                   Ernst Winter                                                                    Johann Giefing

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender