7902 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden

Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage betreffend das Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 wurde von den Abgeordneten August Wöginger und Dr. Sabine Oberhauser, Kolleginnen und Kollegen ein Selbständiger Antrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Da die im Sanitätergesetz geschaffene Möglichkeit der vorübergehenden Tätigkeit von ausländischen Sanitätern/Sanitäterinnen im Rahmen von Großereignissen auch die Anwendung von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln impliziert, ist es erforderlich, für derartige Fälle im Arzneimittelgesetz eine Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Zulassungspflicht für Arzneimittel zu normieren. Die Änderung im Arzneiwareneinfuhrgesetz dient lediglich der Anpassung an diese neue Bestimmung im Arzneimittelgesetz, da in diesem Fall die Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes nicht zur Anwendung gelangen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christine Fröhlich.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Breiner und Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christine Fröhlich gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 03 26

                              Christine Fröhlich                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende