7903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Zahnärztegesetz geändert werden
Mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sind die Bestimmungen betreffend der Registrierung zu ändern, da die derzeitigen Regelungen im Hebammengesetz betreffend das Hebammenregister nicht den inhaltlichen Anforderungen und Rechtsschutzbedürfnissen einer Registrierung mit konstitutiver Wirkung entsprechen.
Rechte im Zusammenhang mit der Berufsausübung und damit der Erwerbsausübung werden als „civil rights“ im Sinne der EMRK qualifiziert. Da in derartigen Verfahren letztinstanzlich ein Tribunal zu entscheiden hat, sind in den entsprechenden Verfahrensbestimmungen betreffend die Aufnahme und Beendigung der Ausübung des zahnärztlichen Berufs bzw. des Hebammenberufs die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder als Berufungsinstanz zu normieren.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 03 26
MMag. Barbara Eibinger Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende