7907 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. März 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Batterien)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Der Beschluss schreibt den Herstellern von Batterien und Akkumulatoren vor, sich zu registrieren und an einem Sammel- und Verwertungssystem für Geräte- und Fahrzeug-Altbatterien und Altakkumulatoren teilzunehmen. Gemeinden oder Gemeindeverbände müssen ihren Bürgern die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten anbieten. Es muss nicht jede Gemeinde eine eigene Sammelstelle betreiben, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Kooperation mit Sammelstellen von anderen Gemeinden. Die Sammelstellen sind aber nicht zur Übernahme von Batterien verpflichtet, die über den Handel gesammelt wurden. Fahrzeugaltbatterien werden in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden zurückgenommen, wobei die jeweilige Gemeinde die Abholung durch den Hersteller verlangen kann.

Sammel- und Verwertungssysteme müssen einen Vertrag mit der Koordinierungsstelle über die Entsorgung von Gerätealtbatterien abschließen und einen Entsorgungslogistikplan erstellen, mit dem der Koordinierungsstelle nachzuweisen ist, dass die Abholung von den Sammelstellen erfolgen kann. Hersteller oder deren Sammel- und Verwertungssysteme tragen die Kosten des Transports ab Sammelstelle und jene der Behandlung.

Jeder Vertreiber einer Batterie oder eines Elektrogerätes, das eine Batterie enthält, muss unabhängig von einem Neukauf und unabhängig von der chemischen Zusammensetzung Altbatterien der entsprechenden Sammel- und Behandlungskategorie zurücknehmen; dies gilt auch für den Versandhandel und für Vertreiber von Fahrzeugbatterien.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht vor, dass die Errichtung und der Betrieb von Sammel- und Verwertungssystemen für Batterien vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft genehmigt werden und dieser auch die Einhaltung der Verpflichtungen der Batterienverordnung zu kontrollieren hat.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. März 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Günther Köberl und Erwin Preiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. März 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 03 26

                               Maria Mosbacher                                                                    Karl Boden

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender