7911 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über die Jahresvorschau des BMWF 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates (III-340-BR/2008 d.B.)

Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrats vom 22. November 2004 wurde festgelegt, dass jedes Mitglied der Bundesregierung im Zeitraum Ende Jänner, Anfang Februar jeden Jahres einen Bericht vorlegen wird, in dem auf der Basis des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und des Rates über die zentralsten Themen im eigenen Wirkungskreis berichtet wird.

 

Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2008

 

Forschung

Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 nimmt sich als vorrangige Initiative  einen „Vorschlag für eine Verordnung über einen Rechtsrahmen für den Aufbau und den Betrieb neuer gesamteuropäischer Forschungsinfrastrukturen“ vor. Wie die Europäische Kommission weiter ausführt, besteht der Zweck der Verordnung darin, „die Bildung von europäischen Konsortien für den Aufbau und den Betrieb von Forschungsanlagen von gesamteuropäischen Interesse zu erleichtern.“ Mit der Verordnung sollen Haftungsfragen sowie Fragen der Besteuerung und des Personals einheitlich geregelt werden.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) soll im Jahr 2008 sein Headquarter erhalten. Die Entscheidung über den Verwaltungssitz erfolgt binnen zwölf Monaten nach Beschluss über das EIT durch den Rat und das Europäische Parlament. Die ersten Forschungsnetzwerke („Knowledge and Innovation Communities“) sollen 2009 ausgewählt werden.

 

Jahresprogramm des Rates

(slowenischer Vorsitz)

 

Forschung

Das Arbeitsprogramm des slowenischen Vorsitzes (vom darauf folgenden französischen Vorsitz liegt keine Unterlage vor) konzentriert sich auf den Abschluss der Verhandlungen über das EIT sowie über die Gemeinsamen Technologieinitiativen. Die thematischen Schwerpunkte der slowenischen Ratspräsidentschaft decken folgende Bereiche ab:

- Verknüpfung von Einrichtungen der Wissensproduktion und Unternehmen

- Stärkung des Europäischen Forschungsraums, vor allem im Bereich der industrienahen Forschung (EUREKA, EUROSTARS, Gemeinsame Technologieinitiativen)

- Intersektorale Mobilität (d.h. Durchlässigkeit zwischen öffentlichen und privaten Arbeitswelten)

Darüber hinaus kommt der „Lissabon-Strategie“ im Hinblick auf den Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs besondere Bedeutung zu.

 

Hochschulbildung

 

Die Modernisierung des Hochschulwesens:

Die Förderung und Stärkung des Wissensdreiecks Bildung-Forschung-Innovation stellt eine Schlüsselrolle beim Aufbau der Wissensgesellschaft dar. In diesem Zusammenhang ist die Modernisierung des Hochschulwesens für Wachstum und Beschäftigung vor allem im Rahmen der Lissabon-Strategie und des Bologna-Prozesses von zentraler Bedeutung.

 

Kooperation Hochschule – Wirtschaft:

Die Partnerschaft zwischen Hochschulinstitutionen und Unternehmen ist von strategischer Bedeutung, da einerseits die Hochschuleinrichtungen die Studierenden mit den erforderlichen Fertigkeiten, Wissen und Können ausstatten sollten, die für die wissensbasierte Wirtschaft erforderlich sind und anderseits ziehen die Unternehmen Nutzen aus den wissenschaftlichen und technologischen Errungenschaften der Hochschulen und sind gleichzeitig Arbeitgeber der AbsolventInnen.

 

Legislativvorhaben:

Das derzeitige ERASMUS MUNDUS-Programm läuft von 2004 – 2008 und soll die Qualität der europäischen Hochschulbildung verbessern und durch die Zusammenarbeit mit Drittländern das interkulturelle Bewusstsein fördern.

Das ERASMUS MUNDUS-Programm II hat als Zielsetzung, die Intensivierung der europäischen Zusammenarbeit und der internationalen Beziehungen im Hochschulwesen zu stärken.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat die Jahresvorschau des BMWF 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates (III-340-BR/2008 d.B.) in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Bernhard Baier.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Bernhard Baier gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 den Antrag, die Jahresvorschau des BMWF 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sowie des Arbeitsprogramms des Rates (III-340-BR/2008 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2008 04 22

                            Mag. Bernhard Baier                                                                 Eva Konrad

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzende