7915 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.12.2007 zufolge das bislang von den Banken praktizierte Gutschrift-Lastschriftsystem bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen keine rechtliche Deckung hat. Um den Verlust des Besteuerungsrechts für Kapitalerträge aus Wertpapieren zu vermeiden, der nach einem Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen ins Ausland oder im Fall der Verlegung von Wertpapieren auf ein ausländisches Depot für Erträge eintreten würde, die vor Wegzug oder Depot-Verlegung entstanden sind, aber erst danach zufließen, wurde eine Änderung von Einkommensteuergesetz und Bundesabgabenordnung notwendig. Die beim Wegzug bereits aufgelaufenen, aber noch nicht zugeflossenen Kapitalerträge wurden der KEst unterworfen, dem Anleger wurde aber einen Anspruch auf Rückerstattung durch das Finanzamt zugesprochen. Damit wurde eine den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts genügende Besteuerung gewährleistet.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender