7916 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient dazu, dass analog zur Befreiung von jenen Gebühren, die bei der Geburt eines Kindes im Inland eintreten, auch die Gebühren entfallen, die von österreichischen Vertretungsbehörden bislang bei der Geburt eines Kindes für die Ausstellung von Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweisen und Reisedokumenten eingehoben wurden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. April 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. April 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 04 22

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender