7934 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Mai 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hochschul-Studienberechtigungsgesetz – HStudBerG) erlassen sowie das Hochschulgesetz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden

Der vorgelegte Beschluss des Nationalrates bildet die Rechtsgrundlage für das Verfahren der Studienberechtigungsprüfung, die es Personen ohne Matura ermöglicht, an Pädagogischen Hochschulen Bachelorstudien zu inskribieren. Es ist mit der absolvierten Prüfung nicht möglich, ein Studium an einer anderen universitären Einrichtung zu beginnen. Inhaltlich regelt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates im Wesentlichen das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, die Prüfungsgebiete sowie die Anforderungen und Methoden bei den Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungen und Leistungen, die Durchführung und Wiederholungsmöglichkeit von Studienberechtigungsprüfungen sowie die Zusammensetzung der Prüfungskommission.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Mai 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Efgani Dönmez, Dr. Andreas Schnider, Mag. Susanne Neuwirth und Erwin Preiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Mai 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 05 20

                                Waltraut Hladny                                                           Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender