7960 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz - MuthG)

Die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie ist derzeit gesetzlich nicht geregelt.

Musiktherapeuten und Musiktherapeutinnen, deren Ausbildung im Übrigen an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien staatlich finanziert wird, sind gezwungen, ihren Beruf im Bereich des Gesundheitswesens ohne berufsrechtliche Absicherung auszuüben. Musiktherapie stellt einen unverzichtbaren Beitrag im Rahmen des Leistungsangebots des öffentlichen Gesundheitswesens dar.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält daher Regelungen für die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie unter besonderer Berücksichtigung der musiktherapeutischen Ausbildung, der Formen der Berufsausübung, der Voraussetzungen der Berufsausübung, der Führung der Musiktherapeutenliste sowie der Berufspflichten.

Ziel ist die Beendigung dieses unbefriedigenden Zustands durch die Schaffung eines Bundesgesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG).

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Edgar Mayer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Hensler und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Edgar Mayer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 06 17

                                    Edgar Mayer                                                              Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende