7966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß Entschädigungsfondsgesetz ehemalige Eigentümer/innen bzw. deren Erb/innen Liegenschaften zurückfordern können, die ihnen durch das NS-Regime zwischen 1938 und 1945 entzogen wurden und die im Jänner 2001 noch im Eigentum des Bundes standen. Nunmehr wurde eine Verlängerung der allgemeinen Antragsfrist bis zum 31. Dezember 2009 vorgesehen, die individuell jedoch – um maximal zwei Jahre - überschritten werden kann, sollte sich eine Gemeinde erst sehr spät dazu entschließen, auf die im Entschädigungsfondsgesetz verankerte Schiedsinstanz zurückzugreifen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 06 17

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender