7969 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Frauenangelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Punkte:

1.      Anpassung der Definition der (sexuellen) Belästigung an die Anforderungen des Gemeinschaftsrechts,

2.      Einführung des Gebots der sprachlichen Gleichbehandlung,

3.      Änderungen der Anordnung betreffend die Zusammensetzung von Dienstrechtskommissionen, damit in deren Entscheidungen die spezifische berufliche Erfahrungswelt von Frauen entsprechend einfließen kann,

4.      Ausdehnung der Berichtspflicht der Bundesministerin oder des Bundesministers für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst an die Bundesregierung auch auf die Diskriminierungsfälle der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung,

5.      Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Dienstverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses bzw. Beendigung in der Probezeit gilt,

6.      Einräumung eines Wahlrechts bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung oder Akzeptanz der Beendigung und gleichzeitige Einforderung von Schadenersatz,

7.      Klarstellung, dass bei der Bemessung der Höhe der Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung auf eine allfällige Mehrfachdiskriminierung Bedacht zu nehmen ist,

8.      Ausdehnung der Vertretungsregelung durch eine Interessenvertretung oder Nichtregierungsorganisation im Verfahren vor der Kommission auch auf Fälle der Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.

Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juni 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Eva Konrad.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Frauenangelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 06 17

                               Monika Kemperle                                                                   Ana Blatnik

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende