7985 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird

Artikel 33 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention On The Rights Of Persons With Disabilities) verpflichtet die Vertragsstaaten, Strukturen auf nationaler Ebene zur Durchführung und Überwachung des Übereinkommens zu schaffen.

Durch Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirats sowie die Einsetzung eines Monitoring­ausschusses wird die entsprechende nationalstaatliche Struktur im vorliegenden Beschluss des Nationalrates geschaffen.

Die Errichtung der zur Überwachung der Konvention erforderlichen Struktur wird Kosten im geschätzten Ausmaß von jährlich € 23.000 mit sich bringen.

Des Weiteren sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates einige redaktionelle Anpassungen im Bundebehindertengesetz vor.

 

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                            Harald Reisenberger                                                            Franz Wolfinger

                                   Berichterstatter                                                                    Stv.-Vorsitzender