7993 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird

Im vorliegenden Beschluss des Nationalrates geht es u.a. darum, dass Organisationseinheiten zur stationären Pflege in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (Seniorenheimen und Seniorenbetreuungseinrichtungen) in das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) einbezogen werden. Damit wird eine Gleichstellung von stationärer Pflege in privaten bzw. von Gebietskörperschaften direkt geführten Pflege- und Seniorenheimen mit jenen Einrichtungen, die bereits dem KA-AZG unterliegen und eine ähnliche Arbeits- und Organisationsstruktur aufweisen (u.a. Genesungsheime und Pflegeanstalten für chronisch Kranke), erzielt. Enthalten sind im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch verstärkte Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der Aufzeichnungspflichten; neben verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen werden auch zivilrechtliche Folgen möglich sein.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner gewählt.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                         Ing. Reinhold Einwallner                                                    Wolfgang Schimböck

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender