7995 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz - SMG und das Gesundheits- und Ernährungssicherheits-gesetz – GESG geändert werden (SMG-Novelle 2008)

Ausgangspunkt für die vorgeschlagenen Änderungen des Suchtmittelgesetzes (SMG) ist die Tatsache, dass das SMG in verschiedenen Bereichen mit geltendem EU- bzw. nationalem Recht nicht mehr im Einklang steht. Darüber hinaus ist die Gewinnung des medizinisch zum Einsatz kommenden Wirkstoffes Delta-9-Tetrahydrocannabinol im Wege des Anbaus von dem Suchtmittelrecht unterliegenden Cannabispflanzen derzeit nicht erlaubt. Im Bereich der Substitutionsbehandlung besteht ein Spannungsverhältnis zwischen den Datenschutzerfordernissen und den Erfordernissen einer koordinierten Gesamtbetreuung im Rahmen eines berufsgruppenübergreifenden Betreuungsnetzwerks.

Es besteht daher Änderungsbedarf im Bereich des Substitutionsmonitorings sowie im Bereich der Überwachung der Gebarung und des Verkehrs mit Suchtmitteln.

Die im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates vorgeschlagenen Änderungen beinhalten daher

-       die Anpassung des Suchtmittelgesetzes an geltendes EU- sowie nationales Recht;

-       die Ermöglichung des Cannabisanbaus zur Wirkstoffgewinnung für die Arzneimittelherstellung, wobei diese Tätigkeit ausschließlich im Rahmen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und unter Aufsicht und Kontrolle der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zulässig sein soll;

-       die Verankerung eines bundesweiten Substitutionsmonitorings und die Regelung des Informationsaustausches innerhalb einer koordinierten Gesamtbetreuung des Substitutionspatienten im Rahmen eines berufsgruppenübergreifenden Betreuungsnetzwerks; die Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Nutzung der Möglichkeiten des E-Governments im Rahmen der zentralen Suchtmittel-Datenevidenz;

-       die Übertragung der Überwachung der zum Besitz und Verkehr mit Suchtmitteln berechtigten Betriebe und Einrichtungen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Martina Diesner-Wais.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende