7997 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt drei Kernanliegen Rechnung:

1. Senkung der Klassenschülerzahl:

Der moderne, qualitätsorientierte Unterricht ist durch starke Elemente der Individualisierung geprägt. Große Klassen und deren zunehmend (auch sprachlich) heterogene Zusammensetzung stehen somit einer individualisierenden Unterrichtsarbeit entgegen. Um das Ausbildungsniveau weiter anheben zu können und die Qualität der Bildung in Österreich weiter steigern und nachhaltig sichern zu können, erscheint es dringend geboten, die Schülerzahlen pro Klasse zu senken. Gleichzeitig gilt es, Bedürfnissen und Anforderungen am Standort gerecht zu werden, denen eine verbindliche Anordnung einer festen Klassenschülerhöchstzahl entgegensteht. Durch die Senkung des Durchschnittswertes (unter Einräumung von Unter- und Überschreitungen eines Richtwertes) wird eine regional sinnvolle und chancengerechte Ressourcenverteilung gesichert.

2. Sprachförderkurse:

Sprachförderkurse wurden durch das 2. Schulrechtspaket 2005 als eine erste (bundesgesetzliche) Maßnahme zur nachhaltigen Sicherung der Unterrichtsqualität gesetzt. Neben bestehenden Maßnahmen (zB dem „besonderen Förderunterricht in Deutsch“ an allgemein bildenden Pflichtschulen) und neuen Maßnahmen außerhalb des Schulrechts (Stichwort: Sprachticket) wurden Sprachförderkurse im Bereich der Volksschule als schulische Integrationsmaßnahme für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache auf zwei Jahre probeweise vorgesehen. Kinder, die wegen nicht ausreichender Beherrschung der Unterrichtssprache als außerordentliche Schüler (gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes) aufgenommen werden, werden so möglichst rasch (11 Wochenstunden, Maximaldauer des Kurses: ein Unterrichtsjahr) auf ein Sprachniveau hingeführt, das es ihnen ermöglicht, dem Unterricht der jeweiligen Schulstufe folgen zu können.

3. Politische Bildung in der Sekundarstufe I:

Die Herabsenkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre erfordert verstärkte und zeitlich vorverlegte Maßnahmen im Unterricht auf der Sekundarstufe I, um den Jugendlichen im Wahlalter entsprechendes „Werkzeug“ für eine verantwortungsvolle Mitgestaltung der österreichischen und der europäischen Politik zur Verfügung zu stellen. Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates ergänzt bereits gesetzte Maßnahmen zur Vermittlung demokratiepolitischer Kompetenzen mittels gesetzlicher Verankerung eines neuen Pflichtgegenstandes.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Andreas Schnider, Ana Blatnik, Mag. Wolfgang Erlitz, Bettina Rausch und Erwin Preiner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                              Elisabeth Grimling                                                         Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender