8007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die Finanzprokuratur (Finanzprokuraturgesetz - ProkG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Bundesregierung die Stellung der Finanzprokuratur ausbauen will. Der "Anwalt und Berater der Republik" soll sich zur Wissensplattform und Koordinierungsstelle in allen rechtlichen Belangen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften und staatsnahen Rechtsträgern entwickeln. Als "One-Stop-Shop" soll die Finanzprokuratur dazu beitragen, die staatliche Verwaltung effizienter sowie kunden- und serviceorientierter zu machen. Im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden Bestimmungen über Stellung, Aufgaben und Organisation der Finanzprokuratur mit derzeit verstreuten Bestimmungen zusammengeführt, wie dies auch einer Empfehlung des Rechnungshofes entspricht.

Die Finanzprokuratur wird den Bund und die von ihm ausgegliederten Rechtsträger in allen Bereichen vertreten und als Vertrauensanwalt beraten. Sie erhält die Möglichkeit, ihr Arbeitsgebiet nach den Bedürfnissen ihrer Mandanten dynamisch zu erweitern und zu spezialisieren. Verstärkt werden die Koordinierungsfunktion der Finanzprokuratur, die Betreuung ausgegliederter Rechtsträger und ihre Funktion als unbürokratische und zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Einer höheren Kostendeckung dient die Einführung einer effizienten und aussagekräftigen Kosten- und Leistungsrechnung sowie ein flexiblerer Personaleinsatz.

Von der Umsetzung der Strukturreform und einer höheren anwaltlichen Wertschöpfung erwartet das Finanzressort eine Steigerung der Beratungsleistungen. Die zu erwartenden Einsparungen für die Republik Österreich werden für den Zeitraum 2009 bis 2012 mit insgesamt 1,817 Mill. Euro beziffert.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

Zu Wort meldete sich Bundesrätin Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 07 22

                                Christa Vladyka                                                                    Edgar Mayer

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender