8022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 - SRÄG 2008)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Renate Csörgits, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen eingebracht.

Der Begründung zu diesem Initiativantrag war zu entnehmen:

„Die Bundesregierung hat bei ihrer Klausurtagung am 11. Jänner 2008 in Aussicht genommen, den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, zu verlängern. Darüber hinaus kam man überein, in Hinkunft auch Zeiten des Krankenstandes sowie Ausübungsersatzzeiten als Beitragszeiten in die Langzeitversicherungsregelung einzubeziehen.

Demgemäß ist die vorliegende Gesetzesinitiative folgenden Maßnahmen gewidmet:

         1) Verlängerung der Geltungsdauer der Bestimmungen über den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte;

         2) Erweiterung des Kataloges der im Rahmen der Langzeitversicherungsregelung als Beitragszeiten zu wertenden Ersatzmonate um Zeiten des Bezuges von Krankengeld sowie um die so genannten Ausübungsersatzzeiten.

Darüber hinaus soll die Regelung über die verzögerte erstmalige Anpassung der Pensionen aufgehoben sowie die Valorisierung der Rentenleistungen in der Sozialentschädigung gleich der Anpassung der gesetzlichen Pensionsleistungen auf den 1. November 2008 vorgezogen werden.“

In weiterer Folge wurde im Nationalrat hiezu in 2. Lesung mit Stimmenmehrheit der Zusatz- bzw. Abänderungsantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Renate Csörgits, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen angenommen, der wie folgt begründet war:

„Als weitere Sofortmaßnahme zur Eindämmung der Auswirkungen des Preisauftriebes soll an jene Pensionistinnen- und Pensionisten, die einen Großteil ihres Einkommens für die Deckung der täglichen Bedürfnisse verwenden müssen, eine sozial gestaffelte Einmalzahlung geleistet werden.

PensionsbezieherInnen mit einem Gesamtpensionseinkommen bis zu 747 € sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 20 % dieses monatlichen Gesamtpensionseinkommens erhalten. PensionsbezieherInnen mit höheren Pensionen erhalten prozentuell gesehen niedrigere Einmalzahlungen. Ab einem Gesamtpensionseinkommen von 2 800 € monatlich soll keine Einmalzahlung ausbezahlt werden. Der Betrag von 2 800 € entspricht in etwa der Höchstpension in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Eine allgemein gültige Höchstpension lässt sich auf Grund der geltenden Rechtslage nicht ermitteln.

Mit dieser Regelung ist gewährleistet, dass der Großteil der BezieherInnen einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Einmalzahlung erhält. Die Kosten für diese Einmalzahlung betragen rund 183 Mio. €.

Um die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren adäquat aufrecht zu erhalten, sollen die Pensionen im Jahr 2009 stärker erhöht werden. Durch die Erhöhung der Pensionen um 3,4 % anstelle der Erhöhung mit dem Richtwert (3,2 %) ist ab dem Jahr 2009 mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rund 52 Mio. € zu rechnen. Darüber hinaus soll die Anpassung mit einem Fixbetrag erst mit Erreichen von 60 % (statt mit 55 %) der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage einsetzen; hieraus ergeben sich jährliche Mehrkosten von rund 5 Mio. €.

Um diesen Betrag erhöhen sich somit die Kosten der Inflationsanpassung nach geltendem Recht (3,2 %) im Ausmaß von knapp 830 Mio. € auf in Summe rund 880 Mio. €. Dieses Volumen ist niveauerhöhend, also ab 2009 jährlich anfallend.

Auch im Bereich der Sozialentschädigung sollen die Versorgungsleistungen um 3,4 % statt 3,2 % erhöht werden und die BezieherInnen einkommensabhängiger Leistungen eine Einmalzahlung erhalten. Die Kosten der Erhöhung werden 0,5 Mio. € und die Kosten der Einmalzahlung 0,3 Mio. € betragen.

Bei den Beamten und Beamtinnen belaufen sich die Kosten für die Einmalzahlung auf rd. 12,5 Mio. €. Durch die Erhöhung der Pensionen um 3,4 % anstelle der Erhöhung mit dem Richtwert (3,2 %) ist ab dem Jahr 2009 bei den Beamtenpensionen mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von rund 11 Mio. € zu rechnen. Durch die Anhebung der Grenze für die Anpassung mit einem Fixbetrag ergeben sich im Bereich der Beamten und Beamtinnen jährlich Mehrkosten von rund 4,5 Mio. €.“

Schließlich wurde im Nationalrat in 2. Lesung der Zusatz- bzw. Abänderungsantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Renate Csörgits, Sigisbert Dolinschek, Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit angenommen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Als weitere Sofortmaßnahme zur Eindämmung des Preisauftriebes soll an jene Pensionisten- und Pensionistinnenhaushalte, die einen Großteil ihres Einkommens für die Deckung der täglichen Bedürfnisse verwenden müssen, ein Zuschuss zu den Energiekosten geleistet werden.

Für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 soll monatlich ein Heizkostenzuschuss von jeweils 30 € gebühren. An Personen, die im November 2008 eine Ausgleichzulage beziehen, soll dieser Zuschuss als Einmalzahlung (210 €) ausgezahlt werden.

Wird die Ausgleichszulage erstmals in einem Folgemonat bis April 2009 bezogen, gebührt der Heizkostenzuschuss aliquot auch als Einmalzahlung.

Davon ausgehend, dass ca. 240 000 Pensionisten und Pensionistinnen anspruchsberechtigt sind, ergibt sich im Bereich der Pensionsversicherung ein Aufwand von rund 50 Mio. €.

Im Bereich der Versorgungsgesetze ist mit ca. 10 600 Rentenbeziehern und Rentenbezieherinnen zu rechnen. Daher ist ein Aufwand in diesem Bereich von rund 2,2 Mio. € zu erwarten. Im öffentlichen Dienst beträgt der Aufwand rund 0,45 Mio. €.“

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Harald Reisenberger.

In der Debatte ergriff Bundesrat Edgar Mayer das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Harald Reisenberger gewählt.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 10 06

                            Harald Reisenberger                                                       Dr. Erich Gumplmaier

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender