8026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat es sich seit langem zur Aufgabe gemacht, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen, Familien finanziell zu unterstützen und steht damit bei den Familienleistungen europaweit an der Spitze. Erst mit 1. Jänner 2008 wurde z.B. die Geschwisterstaffel für Mehrkindfamilien erhöht und sind die Gebühren für Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass eines neugeborenen Kindes weggefallen.

Familien mit Kindern sind von der herrschenden Inflation und der dadurch bedingten allgemeinen Teuerung besonders betroffen. Diese verstärkte Belastung erhöht sich für Kinder ab dem Schuleintritt gerade im Monat September, in dem üblicherweise das Schul- bzw. Ausbildungsjahr beginnt, betrifft allerdings auch Kinder unter 6 Jahren, bei denen z. B. Kosten für die Betreuung anfallen. Es soll daher die Familienbeihilfe, die einen Beitrag des Staates für noch nicht selbst erhaltungsfähige Kinder darstellt, im Monat September zur gezielten Unterstützung bei den anfallenden Mehrausgaben ein dreizehntes Mal ausgezahlt werden. Die Verdoppelung der Familienbeihilfe für September soll für alle Kinder ausbezahlt werden, wobei die Erhöhung der Geschwisterstaffel alle Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, umfasst.

Auch die erhöhte Familienbeihilfe von 138,3 € monatlich für ein erheblich behindertes Kind soll für September verdoppelt werden, da gerade diese Kinder oft besondere Förderungen, die mit zusätzlichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, benötigen.

Um die Familien auch wirklich rasch noch umfassender unterstützen zu können, soll die 13. Familienbeihilfe rückwirkend bereits für September 2008 ausbezahlt werden.“

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Erwin Preiner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Oktober 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 10 06

                               Ferdinand Tiefnig                                                                Bettina Rausch

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende