8027 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992) geändert werden

Der gegenständliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates hat im Wesentlichen die Abschaffung der Studienbeiträge für leistungswillige Studierende zum Inhalt. Grundsätzlich soll dadurch die Rechtslage vor Einführung der allgemeinen Studiengebühren wieder hergestellt werden. Für Studierende, die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Berufsausübung oder Behinderung die vorgesehenen Studienzeitvorgaben nicht erfüllen können, soll ein Erlass des Studienbeitrages möglich sein. Ausländische Studierende an den Universitäten und an den Pädagogischen Hochschulen, auf die kein völkerrechtlicher Vertrag anzuwenden ist, müssen auch weiterhin ab dem ersten Semester Studiengebühren zahlen, wobei der derzeit für ausländische Studierende gültige doppelte Studienbeitrag halbiert wird. Damit wird wieder jene Regelung eingeführt, die bis zur Einführung der allgemeinen Studiengebühren gegolten hat. Ausländische Studierende sollen wie vor Einführung der Studiengebühren für österreichische Studierende auch weiterhin Studiengebühren bezahlen.

Der Einnahmeausfall in der Höhe von zirka 150 Millionen Euro ist den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen aus dem Bundesbudget zu ersetzen. Dieser Studienbeitragsersatz entwickelt sich mit der Anzahl der Studierenden.

Die Zugangsbeschränkungen sollen für alle Studien außer dem der Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin mit 30. September 2009 außer Kraft treten, um bereits im Studienjahr 2009/2010 wieder einen weitgehend freien Zugang zu den Universitäten zu verwirklichen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Bundesrat Stefan Schennach wurde das Recht eingeräumt, an den Verhandlungen mit beratender Stimme teilzunehmen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte MMag. Barbara Eibinger, Elisabeth Grimling, Stefan Schennach, Dr. Andreas Schnider, Mag. Wolfgang Erlitz, Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Ing. Reinhold Einwallner und Josef Kalina.

Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger stellte den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben.

Bundesrätin Elisabeth Grimling stellte den Antrag, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates begründeten Einspruch zu erheben, ist infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Ebenso ist ein Beschluss über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, infolge Stimmengleichheit nicht zu Stande gekommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl einstimmig gewählt.

Wien, 2008 10 06

                                 Günther Köberl                                                                     Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender