8037 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008)

Im vorliegenden Beschluss des Nationalrates reagiert die Bundesregierung unter anderem auf die Erkenntnis, dass die Weiterbildungsinstrumente "Aufstiegskurs" und "Beamten-Aufstiegsprüfung" nicht mehr zeitgemäß sind und ersetzt diese durch eine neue Berufsreifeprüfung für Beamtinnen und Beamte. Dazu kommt der Entfall der Anrechnung einer Pflegefreistellung von mehr als drei Kalendertagen während eines Erholungsurlaubes auf das Urlaubsausmaß und die Geltung der Verwendungsbezeichnungen für Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auch für Vertragsbedienstete.

Anpassungen im Disziplinarrecht stehen im Zusammenhang mit Änderungen in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs. Bei der Bemessung von Disziplinarstrafen stand bislang die Spezialprävention gegenüber der Generalprävention im Vordergrund. Nun schwächt das Abgehen des VwGH vom "Untragbarkeitsgrundsatz" in seiner Rechtssprechung zur Entlassung generalpräventive Sanktionsmöglichkeiten weiter. Da selbst in gravierenden Fällen in Erwägung gezogen wird, den betroffenen Beamten anderwärtig einzusetzen, gelte es, den Grundsatz der Generalprävention gleichwertig im Disziplinarrecht zu verankern. Bei besonders schweren Dienstpflichtverletzungen soll die Disziplinarbehörde aus generalpräventiven Erwägungen eine Entlassung aussprechen können, ohne überprüfen zu müssen, ob es für den betroffenen Beamten oder die betroffene Beamtin noch eine andere Verwendungsmöglichkeit gibt.

Weiters wird die Pensionsbeitragsgrundlage für die Zeiten eines Karenzurlaubs zur Pflege eines behinderten Kindes nicht erst ab 1.1.2005, sondern rückwirkend ab 1. Jänner 1988 eingeführt, um negative Auswirkungen auf die Pensionshöhe zu vermeiden. Um die Transparenz des Pensionskontos zu verbessern, werden die relevanten Beitragsgrundlagen künftig monatlich statt bisher jährlich erfasst. Außerdem werden die Gehaltsansätze für Richterinnen und Richter am Asylgerichtshof mit Juli 2008 um 2,7% erhöht.

Ferner bildet die Umsetzung des Gehaltsabschlusses für das Jahr 2009 den zentralen Inhalt des vorliegenden Beschlusses.

Entsprechend der am 29. November 2008 mit den Sozialpartnern erzielten Vereinbarung werden Gehälter, Zulagen und Vergütungen der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen ab 1. Jänner 2009 um 3,55% erhöht. Die Personalausgaben werden dadurch um 376,7 Mio. € pro Jahr erhöht.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Dezember 2008 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Manfred Gruber, Edgar Mayer und Jürgen Weiss sowie mit beratender Stimme Bundesrat Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2008 12 18

                                   Franz Perhab                                                                     Jürgen Weiss

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender