8041 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührengesetz 1992 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Europäische Union zum Schutz vor Fälschungen von Reisedokumenten Mindestsicherheitsnormen entwickelt und damit einheitliche höhere Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente festgelegt hat. Der gegenständliche Beschluss sieht daher vor, die innerstaatlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten entsprechen zu können.

Das Vorhaben ist von der Intention getragen, die Sicherheit der Reisedokumente weiter zu erhöhen und eine verlässliche Zuordnung zwischen dem Inhaber und dem Dokument herzustellen. Demnach sollen künftig neben dem Gesichtsbild als biometrisches Merkmal auch Fingerabdrücke auf dem Datenträger gespeichert werden. Die Bedeutung einer solchen Maßnahme für die Ausstellung der Dokumente zeigt sich in der Praxis mehr als deutlich, wenn Dokumente als verloren oder gestohlen gemeldet werden und versucht wird, Ersatzdokumente mit Lichtbildern anderer Personen, die dem eigentlichen Inhaber ähnlich sehen, zu erlangen. Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorschlag zu sehen, die Fingerabdrücke nicht nur auf dem Chip, sondern auch lokal bei der Passbehörde zu speichern, um sie bei einer weiteren Antragstellung für Vergleichszwecke zur Verfügung zu haben. Dabei soll eine strenge Zweckbindung sichergestellt werden.

Dem Personalausweis kam von jeher mehr Bedeutung zu als nur als Passersatz Verwendung zu finden. Personalausweise dienten auch der Ausweisleistung im Inland. Um Jugendlichen, die oftmals über kein eigenes Lichtbilddokument verfügen, mit dem sie sich zweifelsfrei legitimieren können, diese Ausweisleistung zu ermöglichen, soll eine „kostengünstige“ Variante zur Verfügung gestellt werden; die überdies eine in vielen Bereichen maßgebliche Altersgrenze leicht erkenn- und sichtbar macht. Reisepass und herkömmlicher Personalausweis sind vielfach keine Alternative, da diese Dokumente oft erst anlässlich einer Reise gelöst werden. Der Jugendpersonalausweis wird in Form und Inhalt dem herkömmlichen Personalausweis entsprechen, von dem er sich nur farblich unterscheidet.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Jänner 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Sodl, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Efgani Dönmez und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 27. Jänner 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 01 27

                                 Günther Köberl                                                                   Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender