8044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mediengesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das bestehende Pflichtablieferungsrecht ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrumentarium darstellt, um sicherzustellen, dass die Öffentlichen Bibliotheken – insbesondere die Österreichische Nationalbibliothek, die Universitätsbibliotheken und die Landesbibliotheken – ihrem Sammel- und Bewahrungsauftrag aller in Österreich (oder im jeweiligen regionalen Wirkungsbereich der betreffenden Bibliothek) verlegten oder erschienenen Medien nachkommen können. Es werden immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt und es entsteht dadurch zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken. Daher wird die bestehende Anbietungs- und Ablieferungspflicht für gedruckte Publikationen an öffentliche Bibliotheken in adaptierter Form auf Online-Medien ausgedehnt.

Konkret wird die Österreichische Nationalbibliothek mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ermächtigt, sowohl frei zugängliche österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug als auch selektiv bestimmte periodische Online-Medien zu sammeln. Diese Sammlung kann, um unnötigen Aufwand zu vermeiden, ohne Mitwirkung der Anbieter geschehen, im Falle einer selektiven Sammlung sind die Medieninhaber jedoch zu informieren.

Darüber hinaus wird eine Ablieferungspflicht für solche Online-Medien normiert, die die Nationalbibliothek, etwa durch Passwortschutz, nicht selbst erfassen kann und ausdrücklich vom Medieninhaber anfordert. Diese Ablieferungspflicht ist allerdings auf Inhalte beschränkt, an denen bibliothekarisches Bewahrungsinteresse besteht. Für die anderen im Mediengesetz verankerten öffentlichen Bibliotheken gilt, dass sie von der Nationalbibliothek gesammelte Medieninhalte nach Bedarf zur Verfügung gestellt bekommen müssen.

Zum Schutz der Rechte der Medieninhaber wurden genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die Bibliotheksbenutzer getroffen. So wurden etwa Sperrfristen vorgesehen, die verhindern sollen, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. Um eine übermäßige Kostenbelastung der Medieninhaber durch die Ablieferungspflicht zu vermeiden, wurde eine Kostendeckelung von 250 € vorgesehen, etwaige Mehrkosten müssen von der Nationalbibliothek selbst getragen werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Februar 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Jany.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Beer und Dr. Andreas Schnider.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Jany gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 02 03

                                  Reinhard Jany                                                                  Manfred Gruber

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender