8052 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld eine Art zinsenloser Überbrückungskredit für die Zeit der Kleinkindphase ist. Bei alleinerziehenden Elternteilen ist der Zuschuss als Beitrag zu den Aufwendungen und (Karriere-, Verdienst- und sonstigen) Einschränkungen des alleinerziehenden Elternteiles vom anderen Elternteil zurückzuzahlen. Paare verpflichten sich bei Antragstellung zur gemeinsamen Rückzahlung. Die Rückzahlungspflicht an die Finanzbehörde beginnt ab einer bestimmten Abgabengrenze, der Rückzahlungsbetrag richtet sich nach dem Jahreseinkommen und ist prozentuell gestaffelt; die Rückzahlungspflicht endet jedenfalls spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 15. Kalenderjahres.

Durch die verzögerte Rückzahlung für die vergangenen Jahre ergibt sich die Notwendigkeit der Anpassung der seit 2002 geltenden Abgabengrenzen an die seit 2008 geltenden Abgabengrenzen. Die Rückzahlungspflicht soll in Hinkunft spätestens mit Ablauf des auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres enden.

Die Verkürzung des Rückzahlungszeitraumes und die ab 2008 erhöhten Abgabengrenzen sollen rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft treten und für Geburten nach dem 31. Dezember 2001 gelten. Die Rückerstreckung des Geltungsbereiches erfasst alle Rückzahlungspflichtigen ab Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, dem Gleichheitssatz wurde damit Rechnung getragen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Juliane Lugsteiner sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Monika Mühlwerth.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                         MMag. Barbara Eibinger                                                     Mag. Bettina Rausch

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende