8055 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Grundsteuergesetz 1955, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (Abgabenverwaltungsreformgesetz - AbgVRefG)

Mit BGBl. I Nr. 103/2007 wurde durch Änderungen des F-VG 1948 die verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage für eine weitgehende Vereinheitlichung der Bundesabgabenordnung (BAO) und der Landesabgabenordnungen geschaffen. Die Bundesgesetzgebungskompetenz ist in § 7 Abs. 6 F-VG 1948 wie folgt geregelt: „Die Bundesgesetzgebung regelt die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden verwalteten Abgaben.“ Die Regelung des Verfahrens (für die Erhebung der Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben) liegt danach in der ausschließlichen Kompetenz des Bundesgesetzgebers. Mit 1. Jänner 2010 treten landesrechtliche Verfahrensbestimmungen außer Kraft, soweit die Bundesgesetzgebung nicht anderes regelt.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Ziel der Vereinheitlichung sowie der Erforderlichkeit sachlicher Rechtfertigungen dafür sprechen, dass unterschiedliche Regelungen für Bundesabgaben einerseits und für Landes- und Gemeindeabgaben andererseits nur ausnahmsweise in Betracht kommen.

Vor allem im Interesse der Rechtssicherheit sowie um die Verwendung der Judikatur nicht zu erschweren, setzt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates die Vereinheitlichung im Wege einer Novellierung der Bundesabgabenordnung (BAO) um. Dies geschieht vor allem durch die Erweiterung ihres Anwendungsbereiches auf Landes- und Gemeindeabgaben sowie durch solche Abgaben betreffende Sonderregelungen (zB über Mahngebühren nach § 227a BAO).

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 11. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach mit beratender Stimme.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 11

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender