8075 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird - Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009)

Der Schwerpunkt des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates liegt auf der Tarifentlastung der Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen. Die Tarifentlastung wird mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro umgesetzt. Die Grenze, ab der für ein Einkommen Steuern bezahlt werden muss, wird von 10.000 Euro auf 11.000 Euro angehoben. Für den Mittelstand werden die Einkommensteuersätze reduziert bzw. die Tarifstufen angehoben. Die Tarifentlastung bewirkt, dass alle Steuerpflichtigen im Verhältnis 2008 zu 2009 zwischen 1.350 Euro pro Jahr (höchster und gleich bleibender Wert ab einem Monatsbrutto von 5.800 Euro) und 149 Euro pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von 1.100 Euro) entlastet werden. Die jährliche Entlastung beträgt jedoch bei einem Monatsbrutto von 1.200 Euro bereits knapp 400 Euro. Die Entlastungskurve steigt also zwischen 1.100 Euro und 1.200 Euro rapide an.

Darüber hinaus werden durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates der Kinderabsetzbetrag erhöht, ein neuer Kinderfreibetrag eingeführt, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten erhöht, der Freibetrag gemäß § 10 EStG erhöht, eine Spendenabsetzbarkeit für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe geschaffen sowie der Maximalbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages angehoben.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Schimböck, MSc und Stefan Schennach mit beratender Stimme.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender