8079 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird
Zu Artikel 1:
Volksbegehren und Bürgerinitiativen sollen mit dem Ende einer Gesetzgebungsperiode nicht verfallen, sondern auch Verhandlungsgegenstände des nächsten Nationalrates sein. Die näheren Regelungen dazu sind im Geschäftsordnungsgesetz vorgesehen. Zudem können mit dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates weitere Verhandlungsgegenstände dem Diskontinuitätsprinzip entzogen werden.
Der Antrag 487/A XXIV. GP umfasst in Artikel 1 eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes. An diesem Teil des Antrags steht dem Bundesrat ein Einspruchsrecht zu. Nachdem der Bundesrat einen allfälligen zu Stande kommenden Gesetzesbeschluss nicht in Einzelteile zerlegen kann, steht ihm im konkreten Fall ein Mitwirkungsrecht am gesamten Gesetzesbeschluss zu.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Franz Perhab gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 24
Franz Perhab Jürgen Weiss
Berichterstatter Vorsitzender