8081 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz - B-UHG)

Die Abgeordneten Ing. Hermann Schultes und Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und am 11. März 2009 beschlossen. Der Initiativantrag war – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung (Umwelthaftungsrichtlinie) zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden schafft einen einheitlichen Ordnungsrahmen für Umweltschäden in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Haftungsregimes. Ausgehend von dem in Art. 174 Abs. 2 EG-Vertrag normierten Verursacherprinzip soll derjenige, der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen herbeiführt und derart bestimmte geschützte Umweltgüter schädigt, die Kosten der erforderlichen Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen tragen.

Ausgehend von den Zielsetzungen der Umwelthaftungsrichtlinie trifft das Bundes-Umwelthaftungsgesetz – basierend auf dem „polluter pays“-Prinzip – Regelungen im Sinn einer verschuldensunabhängigen Haftung für Umweltschäden. Das sind durch bestimmte berufliche Tätigkeiten verursachte qualifizierte Schäden an den Schutzgütern Gewässer und Boden. Schädigungen der beiden geschützten Umweltgüter Gewässer und Boden durch Privatpersonen fallen ebenso wenig in den Anwendungsbereich des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes wie der Schutz anderer Rechtsgüter.

Die Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in einem eigenen Bundes-Umwelthaftungsgesetz erfolgt einerseits unter dem Blickpunkt einer bestmöglichen Harmonisierung mit dem bestehenden Anlagenrecht und andererseits unter Wahrung der bewährten Regelungen und des hohen Schutzniveaus auf dem Gebiet des österreichischen Wasserrechts.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais und Erwin Preiner sowie Elisabeth Kerschbaum und Ing. Siegfried Kampl mit beratender Stimme.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                            Ing. Hans-Peter Bock                                                            Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender