8092 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2008, sieht als Übergangsbestimmung vor, dass der elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch dann bis zum 31.12.2008 durchgeführt werden darf, wenn er den Bestimmungen des 2. Abschnitts dieses Bundesgesetzes nicht entspricht.

Die zur Sicherstellung der Datensicherheitsbestimmungen notwendigen Anforderungen sind per Verordnung zu konkretisieren. Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen sind in den §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 5 GTelG vorgesehen. Ein darauf basierender Entwurf einer Gesundheitstelematik­ver­ord­nung (GTelV) wurde zwar erstellt und auch zur Begutachtung versandt, allerdings zeigten die Rückmeldungen  und die im Datenschutzrat einstimmig beschlossenen Kritikpunkte, dass ein reibungsloser Ablauf des elektronischen Gesundheitsdatenaustausches nach dem 31. Dezember 2008 nicht vollständig gewährleistet werden konnte.

Es ist daher der in den §§ 17 Abs. 1 und 19 Abs. 2 normierte Übergangszeitraum, der mit 31. Dezember 2008 endet, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nur so kann einerseits der reibungslose elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch nach dem 31. Dezember 2008 gewährleistet werden und andererseits die zur Anpassung der elektronischen Systeme und Abläufe erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Verlängerung des Übergangszeitraums um ein gesamtes Jahr ist im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und den damit verbundenen legistischen Handlungsbedarf erforderlich, da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, welche Auswirkungen die ELGA auf das Gesundheitstelematikgesetz und auf die möglichst bald erneut in Begutachtung zu versendende GTelV haben wird.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Das Wort ergriff mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende