8093 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Übereinkommen über Streumunition

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass während der letzten vierzig Jahre Streumunition tausende Zivilisten getötet und verletzt hat. Etwa ein Drittel aller Opfer sind Kinder, 60% der Betroffenen wurden während alltäglicher Tätigkeiten verletzt oder getötet. Streumunition wird über weite Landstriche verstreut, kann nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden und verursacht daher großen humanitären Schaden, insbesondere wenn sie in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt wird. Zudem charakterisiert diese Waffe eine hohe Blindgängerrate, wodurch Menschen auch nach dem Ende von bewaffneten Konflikten getötet und verstümmelt werden.

Das gegenständlichen Übereinkommen hat daher die Verhinderung der weiteren Verwendung von Streumunition durch das kategorische Verbot von Einsatz, Entwicklung, Herstellung, Erwerb, Lagerung und Transfer von Streumunition zum Ziel. Erfahrungsgemäß ist die definitive Aufgabe der Option des Einsatzes von Streumunition auch die Voraussetzung für eine Intensivierung von deren Räumung.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und sieht gemäß seinem Art. 13 eine vereinfachte Änderung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 1 B-VG vor.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Wolfgang Beer sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                            Mag. Bettina Rausch                                            Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender