8094 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich sich im Rahmen des sog. „Oslo-Prozesses“ für ein umfassendes Verbot von Streumunition eingesetzt hat. Im Vorgriff auf das künftige internationale Übereinkommen über Streumunition wurde in Österreich bereits das Bundesgesetz über Streumunition geschaffen, das die Entwicklung, die Herstellung, die Beschaffung, den Verkauf, die Vermittlung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Gebrauch und den Besitz von Streumunition verbietet. Bestimmungen dieses Gesetzes wurden im Zuge der Verhandlungen über das Übereinkommen über Streumunition von Vertretern von Staaten und Interessensgruppen häufig als Vorbild verwendet; das Gesetz hatte damit wesentlichen Einfluss auf das Zustandekommen des Übereinkommens.

Als Ergebnis des „Oslo-Prozesses“ wurde am 3. Dezember 2008 in Oslo das Übereinkommen über Streumunition von zahlreichen Staaten, darunter auch Österreich, unterzeichnet, das Gegenstand eines separaten parlamentarischen Genehmigungsverfahrens ist. Da einzelne Bestimmungen des bestehenden österreichischen Gesetzes dem Übereinkommen über Streumunition nicht vollständig entsprechen, muss das Gesetz an das Übereinkommen angepasst werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Übernahme von Begriffen und Definitionen, wie sie nunmehr im internationalen Übereinkommen formuliert wurden. Dem dient der vorliegende Beschluss des Nationalrates über Streumunition.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. März 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 24. März 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 03 24

                            Mag. Bettina Rausch                                            Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender