8106 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. April 2009 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat zum Inhalt, dass in Hinkunft besonders ausgebildete nichtrichterliche Bundesbedienstete, so genannte Rechtspfleger, nicht nur in Zivilrechtssachen, sondern auch in Strafsachen eingesetzt werden können. Insbesondere könnten ihnen Kostenbestimmungen übertragen werden.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Martin Preineder gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 6. Mai 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 05 06
Martin Preineder Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender