8126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2009 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Kindergartenjahr 2007/08 75.266 von 80.667 Kindern im Vorschulalter (93,3 %) einen Kindergarten oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht haben. Davon waren rd. 70% in einer öffentlichen und knapp 30% in einer privaten Einrichtung untergebracht.

Es wird vermutet, dass vor allem Kinder aus sozioökonomisch schwachen Familien oder Kinder mit Migrationshintergrund nicht im Kindergarten oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtungen vor Schuleintritt betreut werden. Die Bildungsarbeit in diesen Angeboten trägt wesentlich zur psychischen, kognitiven und sozialen Entwicklung wie auch zur Erreichung der Schulfähigkeit bei.

Um allen Kindern beste Bildungsmöglichkeiten und Startchancen in das spätere Berufsleben unabhängig von ihrer sozioökonomischen Herkunft zu bieten, soll nunmehr der halbtägige Besuch von Kindergärten und altersgemischten Gruppen im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und für die Eltern kostenfrei werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss werden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Als Beitrag zu den daraus entstehenden Mehrkosten wird der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 je € 70 Mio. zur Verfügung stellen. Für die Jahre 2011 bis 2013 hat der Bund im Bundesfinanzrahmengesetz jeweils 70 Millionen Euro vorgesehen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Maria Mosbacher sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Monika Mühlwerth, Efgani Dönmez und Stefan Zangerl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.


Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                               Ferdinand Tiefnig                                                           Mag. Bettina Rausch

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende