8140 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert werden

Die zunehmende Ausstattung von Arbeitsplätzen mit moderner Informationstechnologie führt zur Fragestellung, in welchem Umfang und in welcher Weise die Kontrolle der Bediensteten durch den Dienstgeber zulässig ist. Auch viele Bedienstete im Bundesdienst haben bereits Zugang zu Internetdienstleistungen, wie dem World Wide Web (WWW) oder E-Mail. Obwohl dadurch der Aktionsradius der Bediensteten wesentlich erweitert wird, bringen die neuen Kommunikationstechnologien nicht nur Vorteile mit sich. Zum einen wird auf Seiten der Bediensteten ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential geschaffen, zum anderen entstehen aufgrund der Datenvernetzung bisher nicht vorhandene Kontrollmöglichkeiten auf Seiten des Dienstgebers.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird ein dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechender Ausgleich dieser diametral entgegenstehenden und teilweise grundrechtlich geschützten Interessen auf Bediensteten- und Dienstgeberseite betreffend Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten geschaffen.

Der Beschluss des Nationalrates legt Kontrollgrundsätze für den Dienstgeber fest, die eine überschießende und damit unverhältnismäßige Kontrolle der IKT-Nutzung durch die Bediensteten hintanhalten sollen. Im Verfahren einer stufenweisen Kontrollverdichtung wird die Protokollierung von Daten aus technischen Gründen zwar maschinen- und damit auch personenbezogen vorgenommen. Die Kontrolle erfolgt allerdings vorerst nur durch die IT-Stelle. Erst und bloß im Fall des Weiterbestehens einer Gefahr für die IKT-Infrastruktur bzw. ihre korrekte Funktionsfähigkeit oder einer pflichtwidrigen Nutzung ist – in einem zweiten Schritt – die Offenlegung der personenbezogenen Daten gegenüber dem Leiter oder der Leiterin der jeweils zuständigen Dienststelle vorgesehen. Ausgenommen von diesem Verfahren einer stufenweisen Kontrollverdichtung sind nur die Fälle einer konkreten unmittelbaren Gefährdung für die IKT-Infrastruktur oder ihre korrekte Funktionsfähigkeit und ein bereits vorliegender begründeter Verdacht einer gröblichen Dienstpflichtverletzung gegen einen bestimmten Bediensteten oder eine bestimmte Bedienstete. Durch die im Beschluss des Nationalrates ebenfalls vorgesehene Änderung des PVG werden die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bei der Durchführung von Kontrollmaßnahmen festgelegt.

Gleichzeitig wird eine gesetzliche Grundlage für die Zulässigerklärung der privaten Nutzung der IKT-Infrastruktur, insbesondere auch von Internet und E-Mail, durch die Bediensteten und für die Festlegung von Nutzungsgrundsätzen durch Verordnung der Bundesregierung geschaffen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel, Wolfgang Beer, Edgar Mayer sowie mit beratender Stimme Efgani Dönmez, Johann Ertl und Stefan Zangerl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender