8143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) erlassen wird und das Interbankmarktstärkungsgesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass angesichts der Auswirkungen der gegenwärtigen internationalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft Vorsorge zu treffen ist, dass den daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Liquiditätssituation einzelner österreichischer Unternehmen durch zielgerichtete staatliche Maßnahmen rasch und effektiv begegnet werden kann. Vor diesem Hintergrund sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates unter bestimmten Voraussetzungen im Interesse der gesamthaften österreichischen Volkswirtschaft die Möglichkeit einer Haftungsübernahme durch den Bund für Kredite von Unternehmen vor, die vorübergehend in Liquiditätsprobleme geraten sind und nur aus diesem Grund einer Finanzierung bedürfen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates ist durch das öffentliche Interesse an der Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes (Art. 13 Abs. 2 B-VG) und dem Erhalt wichtiger nationaler und regionaler Unternehmen begründet. Insbesondere mittelständische bis große Unternehmen, die zu den regionalen und nationalen Stützen der Beschäftigung zählen, sollen so über eine ausreichende Finanzkraft verfügen, um eine tiefgreifende wirtschaftliche Krise überbrücken zu können und so weiterhin als Wachstumsmotoren für die heimische Wirtschaft erhalten zu bleiben.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am
21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Sonja Zwazl und Wolfgang Schimböck, MSc sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender